Individuelle administrative Maßnahmen

Individuelle administrative Maßnahmen dienen dazu, Terrorakte zu verhüten. Sie dürfen keine negativen Auswirkungen auf die nationale Sicherheit oder auf die Wiedereingliederung einer Person in unsere Gesellschaft haben. In diesem Rahmen gibt das KOBA je nach geplanter Maßnahme dem Minister der Auswärtigen Angelegenheiten, dem Minister des Innern oder dem Nationalen Sicherheitsrat eine mit Gründen versehene Stellungnahme ab. Die Stellungnahme des KOBA stützt sich immer auf Konzertierung und enge Zusammenarbeit mit seinen Unterstützungs- und Partnerdiensten, insbesondere mit der Föderalstaatsanwaltschaft.

 

Dabei kann es sich um folgende Maßnahmen handeln:

Passban:

Bei Anwendung der Passban-Maßnahme wird der Reisepass einer Person eingezogen oder nicht verlängert oder wird die Ausstellung eines Reisepasses verweigert. Der Beschluss zur Anwendung der Maßnahme obliegt dem Minister der Auswärtigen Angelegenheiten auf der Grundlage einer mit Gründen versehenen Stellungnahme, wenn sich herausstellt, dass eine Person ein bedeutendes Risiko oder eine bedeutende Bedrohung für die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Sicherheit darstellt.

Verschiedene Dienste (z.B. die Föderalstaatsanwaltschaft, die lokalen Staatsanwaltschaften, der FÖD Auswärtige Angelegenheiten und das KOBA) können vorschlagen, eine Person in die Passban-Liste aufzunehmen.

ID-Ban:

Durch die ID-Ban-Maßnahme wird ein Personalausweis eingezogen oder für ungültig erklärt oder wird die Ausstellung eines Personalausweises verweigert. Der Beschluss zur Anwendung der Maßnahme obliegt dem Minister des Innern. Eine ID-Ban-Maßnahme löst automatisch auch eine Passban-Maßnahme aus, und zwar für die gleiche Dauer wie der ID-Ban. Diese Maßnahme kann ergriffen werden, wenn begründete und schwerwiegende Indizien vorliegen, dass eine Person sich in ein Gebiet begeben will, wo terroristische Vereinigungen aktiv sind, unter Bedingungen, die darauf schließen lassen, dass sie bei ihrer Rückkehr nach Belgien eine ernsthafte Bedrohung im Zusammenhang mit Terrorakten darstellen kann. Ein ID-Ban ist zeitlich befristet. Die Maßnahme ist drei Monate lang gültig und kann falls erforderlich einmal verlängert werden.

Einfrieren von Vermögenswerten:

Im Rahmen der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung werden die Geldmittel und ökonomischen Mittel von Personen, die Terrorakte verüben oder zu verüben versuchen, sich an ihnen beteiligen oder ihre Umsetzung erleichtern, eingefroren. Personen, die von dieser Maßnahme betroffen sind, werden in die Nationale Liste (auf der Website der Generalverwaltung Schatzamt verfügbar) aufgenommen und die Maßnahme wird durch einen Königlichen Erlass im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht. Darüber hinaus darf diese Nationale Liste nicht mit der „KOBA-Liste“, d.h. der Gemeinsamen Datenbank, verwechselt werden.

Der Nationale Sicherheitsrat erstellt die Nationale Liste und schreibt sie fort. Dabei stützt er sich auf die Bewertungen des KOBA, nach Konzertierung mit den Unterstützungsdiensten und den zuständigen Gerichtsbehörden.

Die Nationale Liste wird mindestens einmal pro Halbjahr überprüft, um die Notwendigkeit zu beurteilen, Personen auf der Liste zu belassen oder von der Liste zu streichen oder gegebenenfalls eine Person auf die Liste zu setzen.

Alle (natürlichen oder juristischen) Personen in Belgien müssen die nationalen finanziellen Sanktionen befolgen. Dies bedeutet konkret:

  • dass jeder verpflichtet ist, die Geldmittel dieser Personen einzufrieren,
  • dass es verboten ist, diesen Personen direkt oder indirekt Geldmittel zur Verfügung zu stellen.

Klicken Sie hier für mehr Informationen (Französisch oder Niederländisch).

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