Was wir tun
Die Gemeinsame Datenbank T.E.R.
Unser demokratischer Rechtsstaat verteidigt sich gegen Extremismus und Terrorismus. Die Gemeinsame Datenbank „Terrorismus, Extremismus, Radikalisierungsprozess“ (GDB T.E.R.) enthält die Namen der Personen, die im Rahmen von Extremismus oder Terrorismus in unserem Land vorrangig überwacht werden. Sie ist das Instrument, womit die verschiedenen Partnerdienste sich fortlaufend die relevanten Informationen teilen.
Extremismus kann sich auf vielfältige Weise äußern. Es gibt fünf Kategorien von Extremisten in der Gemeinsamen Datenbank T.E.R., die enge Verbindungen zu Belgien haben.
- Foreign Terrorist Fighters (FTF): Personen, die Belgien verlassen haben und sich in ein Konfliktgebiet begeben haben, um sich dort einer terroristischen Vereinigung anzuschließen, oder die von einem solchem Konfliktgebiet zurückgehehrt sind. Es kann sich dabei auch handeln um Personen deren Abreise verhindert worden ist oder die eine solche Abreise beabsichtigen.
- Homegrown Terrorist Fighters (HTF): Personen, die nicht beabsichtigen, ins Ausland zu gehen, um sich einer terroristischen Vereinigung anzuschließen. Vielmehr ziehen sie es vor, in eigenem Land terroristische Handlungen zu verüben oder zu unterstützen.
- Hasspropagandisten (HP): Personen die Gewaltanwendung zu ideologischen Zwecken rechtfertigen. Mit ihrem Einfluss wollen sie ihre Umwelt radikalisieren und dem Rechtsstaat schaden.
- Potenziell Gewaltbereite Extremisten (PGE): Personen mit extremistischen Auffassungen, die sie durch den Einsatz von Gewalt in die Tat umsetzen wollen, aber noch keine konkreten Schritte in diese Richtung unternommen haben.
- Terror-Verurteilte (TV): Personen, die wegen Terrorismus in Belgien oder im Ausland verurteilt, interniert oder unter Schutz gestellt worden sind.
Weitere Informationen über die Funktionsweise der Gemeinsamen Datenbank T.E.R.
Die Strategie T.E.R.
Die Strategie gegen Extremismus und Terrorismus (die Strategie T.E.R.) ist der Nachfolger des Aktionsplans Radikalismus (R-Plan), des belgischen multidisziplinären Plans zur Bekämpfung von Extremismus und Radikalisierungsprozessen.
Die Strategie T.E.R. baut auf den Erfahrungen und Erkenntnissen der Vergangenheit auf. Die föderale Ebene, die Gliedstaaten und die verschiedenen Dienste, die seit Jahren gemeinsam an der Extremismusbekämpfung arbeiten, haben die Strategie nun auch offiziell gebilligt. Somit erhalten alle Partner mehr Spielraum, um auf der Grundlage eines gemeinsamen Rahmens und einer gemeinsamen Strategie alle Formen von Extremismus und Terrorismus, ob religiös, ideologisch oder anderweitig inspiriert, auf einheitliche, koordinierte Weise zu bekämpfen. Der weitere Aufbau von Vertrauen und Zusammenarbeit unter der Koordinierung des KOBA bleibt von wesentlicher Bedeutung.
Punktuelle und strategische Bedrohungsanalysen
Auf der Grundlage der von seinen Partnern bereitgestellten Informationen und Auskünfte stellt das KOBA punktuelle und strategische Bedrohungsanalysen an.
Durch punktuelle Analysen wird insbesondere der Grad einer Bedrohung festgelegt. Sie werden für bestimmte Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte, Festivals und EU-Gipfeltreffen durchgeführt, aber auch bei Bedrohungen für bestimmte Personen wie VIPs und Politiker. Eine dritte Kategorie der Bewertung besteht für Bedrohungen, die von einer bestimmten Person oder Gruppe ausgehen.
Die Analysen schließen stets mit einer Bedrohungsstufe 1, 2, 3 oder 4 ab. Die niedrigste Stufe wird vergeben, wenn sich herausstellt, dass die Lage nicht bedrohlich ist. Ist die Bedrohung sehr ernst und nahe bevorstehend, wird die höchste Stufe vergeben. Die Festlegung der Bedrohungsstufe erfolgt nach einer strikten Methodik.
Auf der Grundlage dieser Analysen ergreifen andere Dienste Sicherheitsmaßnahmen. Die Bedrohungsbewertungen werden auf Antrag eines der Partnerdienste des KOBA oder auf seine eigene Initiative vorgenommen. Die bekannteste Bedrohungsbewertung ist die für ganz Belgien: die allgemeine Bedrohungsbewertung für Belgien.
In strategischen Analysen liegt der Fokus auf einer bestimmten Tendenz oder einem Problem in unserer Gesellschaft in Bezug Auf Extremismus oder Terrorismus. KOBA umreißt mögliche langfristige Entwicklungen und zeigt ein breiteres Bild der Bedrohung auf, die beispielsweise von dem salafistischen Dschihadismus, dem rechtsextremen Milieu oder dem Anarchismus ausgeht. Strategische Analysen können auf Antrag der Behörden oder auf eigene Initiative des KOBA durchgeführt werden.
Kritische Infrastrukturen sind Gegenstand einer besonderen Art der strategischen Analyse. Es liegt in der Verantwortung des Nationalen Krisenzentrums (NCCN), eine belgische oder europäische Infrastruktur als kritisch einzustufen.
Klicken Sie hier, um öffentliche Analysen zu lesen. (Link zu Veröffentlichungen, zusammenfassenden Analysen im Hinblick auf die Verbreitung, nur verfügbar in Französisch und Niederländisch).
Individuelle administrative Maßnahmen
Individuelle administrative Maßnahmen sind Vorbeugungsmaßnahmen die verhindern sollen, dass Personen Terrorakte verüben. In diesem Rahmen gibt das KOBA je nach geplanter Maßnahme dem Minister der Auswärtigen Angelegenheiten, dem Minister des Innern oder dem Nationalen Sicherheitsrat eine mit Gründen versehene Stellungnahme ab. Die Stellungnahme des KOBA stützt sich immer auf Konzertierung und enge Zusammenarbeit mit seinen Unterstützungs- und Partnerdiensten, insbesondere mit der Föderalstaatsanwaltschaft.
Dabei kann es sich um folgende Maßnahmen handeln:
- Entzug/Ungültigkeitserklärung/Nichterneuerung eines Reisepasses (Passban). Der Beschluss zur Anwendung der Maßnahme obliegt dem Minister der Auswärtigen Angelegenheiten.
- Entzug/Ungültigkeitserklärung/Nichterneuerung eines Personalausweises (ID-ban). Der Beschluss zur Anwendung der Maßnahme obliegt dem Minister des Innern.
- Einfrieren von Vermögenswerten oder ökonomischen Mitteln. Die Umsetzung dieser Maßnahme muss vom Ministerrat gebilligt werden und wird durch einen Königlichen Erlass im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht. Personen, die von dieser Maßnahme betroffen sind, werden in die Nationale Liste aufgenommen. Nur Personen, die Terrorakte verüben oder zu verüben versuchen, sich an ihnen beteiligen oder ihre Umsetzung erleichtern, können von dieser Maßnahme betroffen sein. Darüber hinaus darf diese Nationale Liste nicht mit der „KOBA-Liste“, d.h. der Gemeinsamen Datenbank T.E.R., verwechselt werden.
Weitere Informationen über die individuellen administrativen Maßnahmen finden Sie hier.
Internationaler Informationsaustausch
Terrorismus und Extremismus machen nicht vor Landesgrenzen halt. Aus diesem Grund plädiert das KOBA für eine verstärkte europäische und internationale Zusammenarbeit. Der Dienst unterhält enge Kontakte zu den ausländischen Partnerdiensten.
Fachwissen zur Verfügung stellen
Das Koordinierungsorgan für die Bedrohungsanalyse ist ein starker Befürworter der multidisziplinären Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Ursachen von Terrorismus und Extremismus. Vor diesem Hintergrund bietet das KOBA ein Maximum an Informationen und Beratung für die verschiedenen administrativen Ebenen, die akademische Welt und die Zivilgesellschaft, und zwar stets gemäß den Regeln zur Klassifizierung der Informationen.