Die Gemeinsame Datenbank Terrorismus, Extremismus, Radikalisierungsprozess (GDB T.E.R.)

Das KOBA ist der operative Verwalter der GDB T.E.R., dem Instrument, durch das der multidisziplinäre Ansatz der Strategie T.E.R. in die Praxis umgesetzt wird. Die GDB T.E.R. wurde 2016 ins Leben gerufen, nachdem sich Hunderte Belgier nach Syrien und in den Irak begeben hatten, um sich dort der Terrorgruppe Islamischer Staat anzuschließen; sie war eine der Maßnahmen der Regierung im Kampf gegen Terrorismus und Extremismus.

GDB T.E.R.: Was ist das?

Die GDB T.E.R. ist eine Plattform zum Teilen von Informationen in Echtzeit, wodurch alle beteiligten Dienste kontinuierlich nicht klassifizierte Informationen über Personen und Organisationen austauschen können, die im Zusammenhang mit Terrorismus und Extremismus, einschließlich des Radikalisierungsprozesses, vorrangig überwacht werden müssen.

GDB T.E.R.: gestaffelter Zugriff

Der Zugriff auf die GDB T.E.R. wird je nach Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit und vor allem gemäß dem Grundsatz „Need to know“ festgelegt. Jeder Dienst sieht nur das, was er benötigt. So können einige Dienste die GDB T.E.R. nur konsultieren, andere sind verpflichtet, sie auch zu speisen. Eine dritte Art des Zugriffs ist das Hit/No Hit-System, bei dem die Dienste nur sehen können, ob eine Entität in der GDB T.E.R. erfasst ist oder nicht. Dieser Zugriff ist indirekt, d. h. die Dienste müssen das KOBA kontaktieren, um Informationen zu erhalten. Alle Zugriffsarten sind strikt auf der Grundlage von Rechtstexten geregelt.

Kategorien in der GDB T.E.R.

Die GDB T.E.R. umfasst fünf Kategorien. Bevor eine Person in die GDB T.E.R. aufgenommen wird, müsst Sie strikten Kriterien entsprechen. Der gemeinsame Nenner aller Personen in der GDB T.E.R. sind Extremismus und (Bereitschaft zu) Gewalt. Alle müssen eine enge Verbindung zu Belgien haben. Wird eines der gesetzlich festgelegten Kriterien nicht mehr erfüllt, wird die Person aus der GDB T.E.R. gelöscht.

  • Foreign Terrorist Fighters (FTF): Personen, die Belgien verlassen haben und sich in ein Konfliktgebiet begeben haben, um sich dort einer terroristischen Vereinigung anzuschließen, oder die von einem solchem Konfliktgebiet zurückgehehrt sind. Es kann sich dabei auch handeln um Personen deren Abreise verhindert worden ist oder die eine solche Abreise beabsichtige; (seit Einrichtung der GDB 2016).
  • Homegrown Terrorist Fighters (HTF): Personen, die nicht beabsichtigen, ins Ausland zu gehen, um sich einer terroristischen Vereinigung anzuschließen. Vielmehr ziehen sie es vor, in eigenem Land terroristische Handlungen zu verüben oder zu unterstützen (hinzugefügt aufgrund des K.E. vom 23. April 2018);
  • Hasspropagandisten (HP): Personen die Gewaltsanwendung zu ideologischen Zwecken rechtfertigen. Mit ihrem Einfluss wollen sie ihre Umwelt radikalisieren und dem Rechtsstaat schaden (hinzugefügt aufgrund des K.E. vom 23. April 2018).
  • Potenziell Gewaltbereite Extremisten (PGE): Personen mit extremistischen Auffassungen, die sie durch den Einsatz von Gewalt in die Tat umsetzen wollen, aber noch keine konkreten Schritte in diese Richtung unternommen haben. (hinzugefügt aufgrund des K.E. vom 20. Dezember 2019);
  • Terror-Verurteilte (TV):Personen, die wegen Terrorismus in Belgien oder im Ausland verurteilt, interniert oder unter Schutz gestellt worden sind (hinzugefügt aufgrund des K.E. vom 20. Dezember 2019).
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