Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit des KOBA Website
Das KOBA bemüht sich, seine Website für alle, auch für Menschen mit Behinderung, zugänglich zu machen. Deshalb versuchen wir, die im Gesetz vom 19. Juli 2018 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen festgelegten Standards am besten zu erfüllen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die KOBA Website. Sie ist am 20. November 2020 erstellt worden.
Die Prüfung ob die KOBA Website die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfüllt, ist ausgeführt anhand des Accessibility Checks des FÖD BOSA.
Stufe der Konformität mit dem Standard zur barrierefreien Gestaltung
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) umfassen die für die Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung für Menschen mit einer Behinderung geltenden Standards.
Die KOBA Website erfüllt die Konformitätskriterien für Web Content Accessibility Guidelines 2.1 Stufe AA.
Audit zur Barrierefreiheit
Die barrierefreie Gestaltung der KOBA Website wird regelmäßig in einem vom FÖD BOSA entwickelten Accessibility check geprüft. Dieser Check ist ein Software-Tool, das in der Lesezeichenleiste des Web-Browsers installiert werden kann. Auf der Grundlage einer ganzen Reihe von Tests, erstellt der Check einen Bericht über die Zugänglichkeit der Internetseite erstellen, auf der Sie sich befinden.
Feedback und Kontaktdaten
Stoßen Sie auf unserer Internetseite auf Informationen (Seite, Dokument, Bild, Web-link …), die Ihnen nicht zugänglich sind, bitte setzen Sie uns davon in Kenntnis.
Auch Ihre Meinung über unsere Bemühungen, unsere Internetseite zugänglicher zu machen, interessiert uns.
Für alle Ihre Fragen und Anmerkungen zur Barrierefreiheit der KOBA Webseite können Sie das KOBA kontaktieren via das Kontakt Formular