Wer wir sind

Das KOBA ist das föderale Fach- und Expertisezentrum, das die terroristische und extremistische Bedrohung im Inland sowie für die Bürger und Interessen Belgiens im Ausland bewertet und den Umgang damit koordiniert. Der Dienst agiert unter der Aufsicht des Ministers der Justiz und des Ministers des Innern.
In der Ausführung seiner Aufträge ist das KOBA vollkommen unabhängig. Diese Unabhängigkeit gewährleistet neutrale und objektive Bedrohungsbewertungen.
Seit Oktober 2020 nimmt Gert Vercauteren die Leitung des KOBA wahr als Direktor ad interim des Dienstes.
“Terrorismus entsteht nicht in einem Vakuum. Oftmals geht ihm ein Prozess der Polarisierung und Radikalisierung voraus. Entfremdung von unserer Gesellschaft macht den Einzelnen für die Beeinflussung durch extremistische Ideologien anfällig. Daher beginnt die Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus und Terrorismus in erster Linie mit dem Streben nach und der Förderung einer integrativen Gesellschaft. Wir müssen verhindern, dass aus gesellschaftlichen Problemen Sicherheitsprobleme werden.
Seit der Terrorkrise von 2016 haben die Behörden viel dazugelernt. Wir haben gelernt, über den Tellerrand hinaus zu blicken und zusammenzuarbeiten. Mittlerweile ist diese Zusammenarbeit in verschiedenen Konzertierungsplattformen sowohl repressiv als auch präventiv auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene strukturell verankert und umfasst geeignete Tools zur Verarbeitung und zum Austausch von Informationen.“
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Kurzer geschichtlicher Rückblick
Das KOBA hat in den letzten Jahren eine beachtliche Entwicklung vollzogen. Nicht nur ist das Personal stetig angewachsen, auch seine Aufträge und Zuständigkeiten haben sich vervielfacht. Während sich die Arbeit des Dienstes in den Anfangsjahren hauptsächlich auf Bedrohungsbewertungen und -analysen beschränkte, ist sein Aufgabengebiet seither erheblich erweitert worden. So ist das KOBA beispielsweise Koordinator Der Strategie gegen Extremismus und Terrorismus (STRAT T.E.R.) und operativer Verwalter der Gemeinsamen Datenbank Terrorismus, Extremismus, Radikalisierungsprozess (GDB T.E.R.).
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1984 - 1984 – Schaffung der Gemischten Antiterrorgruppe
Im Zuge der terroristischen Bedrohung wurde 1984 in Belgien die Gemischte Antiterrorgruppe (GAG) eingerichtet. Hauptaufgabe der GAG war es schon damals, koordiniert Informationen zu erfassen und auszuwerten, sodass die zuständigen Polizeidienste geeignete Maßnahmen gegen den Terrorismus in Belgien ergreifen konnten. Die GAG war das erste Organ für Informationsfusion seiner Art. Die begrenzte Anzahl Partner der GAG und die Freiwilligkeit bei der Bereitstellung von Informationen standen der Bekämpfung der terroristischen Bedrohung jedoch im Weg.
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2006 - 2006 – Einrichtung des Koordinierungsorgans für die Bedrohungsanalyse
Das Koordinierungsorgan für die Bedrohungsanalyse (KOBA) trat 2006 die Nachfolge der Gemischten Antiterrorgruppe (GAG) an. Das Grundprinzip der GAG ist erhalten geblieben. Das KOBA nimmt auf der Grundlage der von seinen Partnern bereitgestellten Informationen und Auskünfte Analysen und Bewertungen vor. Der wesentliche Unterschied zur GAG besteht darin, dass die Partnerdienste nun gesetzlich verpflichtet sind, dem KOBA alle relevanten Informationen und Auskünfte zur Verfügung zu stellen.
Partner des KOBA
Das KOBA steht unter der Aufsicht des Ministers der Justiz und des Ministers des Innern und erstattet der Regierung über den Nationalen Sicherheitsrat Bericht. Die Instanzen, die das KOBA kontrollieren, sind der Ausschuss P (Ständiger Ausschuss für die Kontrolle über die Polizeidienste), der Ausschuss N (Ständiger Ausschuss für die Kontrolle über die Nachrichtendienste) und das COC (Organ für die Kontrolle der polizeilichen Informationen). Zudem arbeitet das KOBA eng mit dem Nationalen Krisenzentrum, der Staatsanwaltschaft und natürlich all seinen verschiedenen Partnern zusammen.
Das letzte Glied der Kette stellen die Kontakte mit den ausländischen Partnern dar, mit denen ein optimaler Informationsfluss ebenfalls wichtig ist.

Gesetzlich bestimmte Unterstützungsdienste des KOBA
- Integrierte Polizei
- Staatssicherheit
- Allgemeiner Nachrichten- und Sicherheitsdienst
- FÖD Mobilität & Transportwesen
- FÖD Inneres
- Ausländeramt
- Nationales Krisenzentrum
- FÖD Auswärtige Angelegenheiten
- FÖD Finanzen
- Zoll & Akzisen
- Schatzamt
- FÖD Justiz
- Dienst Kulte & Laizismus
- Generaldirektion der Strafanstalten
Andere Partnerdienste des KOBA
- Büro für die Verarbeitung finanzieller Informationen
- Staatsanwaltschaft
- Zentrum für Cybersicherheit Belgien (CCB)
- Gemeinschaften & Regionen
- Lokale Partner
- Gemeinden, Vorbeugungs- & Deradikalisierungsbeamte
Rechtsrahmen
Rechtsrahmen und Vorschriften in Sachen KOBA
- Gesetz vom 10. Juli 2006 über die Bedrohungsanalyse (Grundlagengesetz)
- K.E. vom 28. November 2006 (Aufträge/Organisation)
- K.E. vom 23. Januar 2007 (Personalstatut)
- K.E. vom 24. August 2007 (Funktionszulage des Personals)
- K.E. vom 17. August 2018 (4 neue Unterstützungsdienste)
- K.E. vom 29. September 2024 (Anerkennung von Kultstätten)
Individuelle administrative Vorbeugungsmaßnahmen (Einfrieren von Vermögenswerten, Passban, ID-Ban)
- Gesetz vom 25. April 2007 (Art. 115 – Einfrieren von Vermögenswerten) zur Bestätigung des Königlichen Erlasses vom 28. Dezember 2006 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Körperschaften gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung
- K.E. vom 28. Dezember 2006 Königlicher Erlass über spezifische, gegen bestimmte Personen und Körperschaften gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung
- Gesetz vom 10. August 2015 zur Abänderung des Konsulargesetzbuches (Art. 39/1 ff. betreffend ID-Banking, Art. 62 ff. betreffend Passbanken)
- Gesetzes vom 19. Juli 1991 über die Bevölkerungsregister, die Personalausweise, die Ausländerkarten und die Aufenthaltsdokumente
Gemeinsame Datenbank
- Gesetz vom 29. März 2024 zur Einrichtung der Gemeinsamen Datenbank Terrorismus, Extremismus, Radikalisierungsprozess (CDB T.E.R.)
- K.E. vom 14. Juli 2024 über die Gemeinsame Datenbank Terrorismus, Extremismus, Radikalisierungsprozess (CDB T.E.R.)
Strat T.E.R. & BLIS-R
- Plan R, gebilligt vom Nationalen Sicherheitsrat am 14. Dezember 2015
- Gesetz vom 30. Juli 2018 zur Einrichtung von Büros für lokale integrale Sicherheit in Sachen Radikalismus, Extremismus und Terrorismus (BLIS-R – CSIL-R) (B.S. vom 14. September 2018)
- Strat T.E.R., gebilligt vom beratender Ausschuss am 8. September 2021
Andere
- Grundlagengesetz vom 30. November 1998 über die Nachrichten- und Sicherheitsdienste
- Gesetz vom 1. Juli 2011 (kritische Infrastrukturen)
- Königlicher Erlass vom 23. August 2014 zur Organisation der „Belgian Task Force for International Criminal Justice (BTF ICJ)“
Terrorismus
- 8. Juni 1867 – STRAFGESETZBUCH – TITEL Iter – TERRORISTISCHE STRAFTATEN
- K.E. vom 16. Februar 2017 zur Festlegung des Verfahrens, gemäß dem der König einen Terrorakt im Sinne von Artikel 42bis des Gesetzes vom 1. August 1985 anerkennen kann
- Gesetz vom 15. Juli 2013 zur Abänderung von Artikel 144ter § 1 Nr. 1 des Gerichtsgesetzbuches, um es in Einklang zu bringen mit dem Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen, abgeschlossen in New York am 14. September 2005, und mit der Änderung des Übereinkommens über den physischen Schutz von Kernmaterial, angenommen in Wien am 8. Juli 2005 von der Konferenz der Vertragsstaaten des Übereinkommens
- K.E. vom 18. Mai 2020 zur Festlegung des nationalen Notfallplans in Bezug auf das Vorgehen bei einer terroristischen Geiselnahme oder einem terroristischen Anschlag
Kontrollorgane
- Gesetz vom 18. Juli 1991 zur Regelung der Kontrolle über die Polizei- und Nachrichtendienste und über das Koordinierungsorgan für die Bedrohungsanalyse
- Gesetz vom 11. Dezember 1991zur Schaffung eines Widerspruchsorgans in Sachen Sicherheitsermächtigungen
- K.E. vom 22. Dezember 2020 zur Schaffung des Nationalen Sicherheitsrates, des Komitees für strategische Intelligenz und Sicherheit und des Koordinationskomitees für Intelligenz und Sicherheit